Motorrad

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Kategorien A1, A, M 

Fahrschule Egli - Nothelferkurs

1. Schritt: Nothelferkurs

Um den Lehrfahrausweis beantragen zu können, müssen Sie den Nothelferkurs erfolgreich absolviert haben.

Eine Möglichkeit hierzu besteht bei:
Samariterverein Münchenbuchsee
Frau Morand

079 375 17 09

Reichen Sie anschliessend das Gesuch für den Lernfahrausweis hier ein: Lernfahrausweis – Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern


Fahrschule Egli - Theorieprüfung

2. Schritt: Theorieprüfung

Sie lernen die Theorie mit Lesen von Theoriebüchern. Anschliessend können Sie dann Ihr Wissen mit dem offiziellen Fragebogen am PC oder einer entsprechenden Mobile-App prüfen. Sie können sich direkt übers Internet für die Prüfung anmelden.

Der Lernfahrausweis der Kategorien A1 und A ist vier Monate gültig. Während dieser Zeit muss der Grundkurs besucht werden, welcher die Gültigkeit des Ausweises um weitere zwölf Monate verlängert. Die Bestätigung des Grundkurses muss stets mitgeführt werden.

Weitere Informationen: Theorieprüfung – Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern


Fahrschule Egli - Töff / Motorrad

3. Schritt: Grundkurse

Die Grundkurse dauern je nach Kategorie und Vorkenntnisse 4 oder 12 Stunden. Sie finden oft Samstags statt, und werden bei guter Witterung von März bis November durchgeführt. Nach Absprache können die Kurse auch an anderen Wochentagen stattfinden.

  • Grundkurs 1: Ein Handling-Parcour mit den Fahrübungen Langsamfahren, Spurgasse, Slalom, enge und lange Acht, Klettern und Bremsen dienen zum sicheren Beherrschen des Motorrads.
  • Grundkurse 2: Blicktechnik, Einspuren, Fahrbahnbenützung und selbständiges Fahren im Verkehr wird trainiert. An versch. Verzweigungen wird das Partnerverhalten anderer Verkehrsteilnehmer beobachtet. Fahren zu zweit mit Aufsitzen des Fahrlehrers.

Grundkurs 3: Bremsen aus höheren Geschwindigkeiten, Ausweichen, Aufbauübungen für sicheres Kurvenfahren, Auf- und Abwärts-Befahren einer kurvenreichen Strecke und das Gruppenfahren wird erarbeitet.


Fahrschule Egli - Töff / Motorrad

4. Schritt: Fahrstunden

Sie vertiefen die motorradspezifische Blickführung und Technik beim Kurvenfahren auf Ausserortsstrassen. Sie lernen, sich im Stadtverkehr sicher zu bewegen sowie das Notbremsen und Langsamfahren. Ich fahre mit auf dem Sozius, damit Sie sich auch zu zweit sicher fühlen. Sie werden durch mich bis und mit der Prüfung auf Ihrem Lehrgang begleitet.


Mögliche Kategorien

  • A1: ab15 Jahre, Motorräder und Roller bis 50 ccm, max. 4 kW, Höchstgeschwindigkeit 45km/h, 12 Stunden Grundkurs und Prüfung
  • A1: ab16 Jahre, Motorräder und Roller bis 125 ccm, max. 11 kW, 12 Stunden Grundkurs und Prüfung 
  • A beschränkt: ab18 Jahre, Motorräder beschränkt max. 35 kW, 12 Stunden Grundkurs, für die praktische Prüfung ist eine Motorleistung von max. 35 kW erforderlich.
  • A mehr als 35kW: 2Jahre im Besitze der Kategorie A beschränkt,  für die praktische Prüfung ist eine Motorleistung von mehr als 35 kW erforderlich.
  • Inhaber der Kat. B (Auto) dürfen mit 12 Stunden Grundkurs A1 und Ausweisumtausch ohne Prüfung Motorräder bis 125 ccm und max. 11 kW fahren. Jeder Aufstieg in eine höhere Kategorie braucht eine Führerprüfung.
  • M: 14 Jahre, Mofa max. 0,9 kW braucht nur Theorieprüfung M

Lernfahrausweis

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises füllen Sie das Gesuchsformular online aus. Drucken Sie es aus, kleben Sie ein Passfoto auf und unterschreiben Sie es an der richtigen Stelle.
Mit diesem Gesuch gehen Sie mit einer ID oder einem Pass zu einem anerkannten Optiker und lassen einen Sehtest machen, welcher 2 Jahre gültig ist.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuchs müssen Sie noch bei der Einwohnerkontrolle vorbei, um Ihre Personalien überprüfen zu lassen.
Dazu müssen Sie ID oder Pass und die Niederlassungsbewilligung mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige noch den Ausländerausweis).
Dem Gesuch ist eine Kopie des Nothelferausweises beizulegen (Gültigkeit 6 Jahre).
Nach der Bestätigung der Identität und Vollständigkeit sendet die Prüfstelle die Unterlagen an das Strassenverkehrsamt (SVA).


Gesuche für Lernfahrausweise werden frühestens acht Wochen vor Erreichen des Mindestalters entgegengenommen.

Sie erhalten dann die Referenznummer, mit der Sie übers Internet die Theorieprüfung der entsprechenden Kategorie selber anmelden können. Die Theorieprüfung kann kurz vor dem erreichten Geburtstag abgelegt werden.

Nach bestandener Basistheorieprüfung erhalten Sie dann den ersehnten Lernfahrausweis.


Gültigkeiten der Lernfahrausweise:

  • 4 Monate für Kategorie A1 und A
    Während dieser Zeit muss der Grundkurs absolviert werden, damit velängert sich der LFAW um 12 Monate.
  • 12 Monate für Unterkat. B1 und Spezialkat. F
  • 24 Monate für alle anderen Kat.

Ist ein Lernfahrausweis abgelaufen, dürfen keine Lernfahrten mehr durchgeführt werden. Eine Verlängerung der erwähnten Fristen ist nicht möglich und es ist auf dem üblichen Gesuchsweg ein neuer zu bestellen.

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden die das 23. Altersjahr vollendet hat, und seit 3 Jahren im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist!

Hier können Sie direkt das Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung stellen:
Zum Online Formular

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