Anhänger

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Kategorie BE   

Fahrschule Egli - Anhänger

Anhängerfahrschule

Sie fordern einen Lernfahrausweis der Kat. BE an.

Auf einem BMW X3 mit einem Alu-Kastenanhänger Ansems 2.5T werden Sie auf die Prüfung vorbereitet.

Die Ausbildung beinhaltet das Erklären der Gewichte von Fahrzeug und Anhänger, das richtige An- und Abkuppeln des Anhängers, Sicherheitskontrollen sowie Ladungssicherung. Zudem werden die Manöver mit Wenden, Rückwärtsfahren, Versetzen und an eine Rampe fahren geübt. 

Beim Fahren im Verkehr wird besonders auf gute Spiegelbenützung und gute Voraussicht geachtet, damit nicht immer angehalten werden muss.

An der Prüfung wird verlangt, dass Sie mit diesem Gefährt sicher und ruhig unterwegs sein können.

Nehmen Sie direkt mit mir Kontakt auf.


Lernfahrausweis

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises füllen Sie das Gesuchsformular online aus. Drucken Sie es aus, kleben Sie ein Passfoto auf und unterschreiben Sie es an der richtigen Stelle.
Mit diesem Gesuch gehen Sie mit einer ID oder einem Pass zu einem anerkannten Optiker und lassen einen Sehtest machen, welcher 2 Jahre gültig ist.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuchs müssen Sie noch bei der Einwohnerkontrolle vorbei, um Ihre Personalien überprüfen zu lassen.
Dazu müssen Sie ID oder Pass und die Niederlassungsbewilligung mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige noch den Ausländerausweis).
Dem Gesuch ist eine Kopie des Nothelferausweises beizulegen (Gültigkeit 6 Jahre).
Nach der Bestätigung der Identität und Vollständigkeit sendet die Prüfstelle die Unterlagen an das Strassenverkehrsamt (SVA).


Gesuche für Lernfahrausweise werden frühestens acht Wochen vor Erreichen des Mindestalters entgegengenommen.

Sie erhalten dann die Referenznummer, mit der Sie übers Internet die Theorieprüfung der entsprechenden Kategorie selber anmelden können. Die Theorieprüfung kann kurz vor dem erreichten Geburtstag abgelegt werden.

Nach bestandener Basistheorieprüfung erhalten Sie dann den ersehnten Lernfahrausweis.


Gültigkeiten der Lernfahrausweise:

  • 4 Monate für Kategorie A1 und A
    Während dieser Zeit muss der Grundkurs absolviert werden, damit velängert sich der LFAW um 12 Monate.
  • 12 Monate für Unterkat. B1 und Spezialkat. F
  • 24 Monate für alle anderen Kat.

Ist ein Lernfahrausweis abgelaufen, dürfen keine Lernfahrten mehr durchgeführt werden. Eine Verlängerung der erwähnten Fristen ist nicht möglich und es ist auf dem üblichen Gesuchsweg ein neuer zu bestellen.

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden die das 23. Altersjahr vollendet hat, und seit 3 Jahren im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist!

Hier können Sie direkt das Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung stellen:
Zum Online Formular

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