Auto

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Kategorien B, BE   

Fahrschule Egli - Nothelferkurs

1. Schritt: Nothelferkurs

Um den Lehrfahrausweis beantragen zu können, müssen Sie den Nothelferkurs erfolgreich absolviert haben.

Eine Möglichkeit hierzu besteht bei:
Samariterverein Münchenbuchsee
Frau Morand

079 375 17 09

Reichen Sie anschliessend das Gesuch für den Lernfahrausweis hier ein: Lernfahrausweis – Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern


Fahrschule Egli - Theorieprüfung

2. Schritt: Theorieprüfung

Sie lernen die Theorie mit Lesen von Theoriebüchern. Anschliessend können Sie dann Ihr Wissen mit dem offiziellen Fragebogen am PC oder einer entsprechenden Mobile-App prüfen. Sie können sich direkt übers Internet für die Prüfung anmelden.

Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis der Kat. B, gültig während 24 Monaten.

Weitere Informationen: Theorieprüfung – Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern


Fahrschule Egli - Auto

3. Schritt: Fahrstunden

Während der Fahrstunden fahren Sie mit einem Renault Captur dCi (manuell) oder einem BMW X3 (automatisch).

Sie dürfen für den Treffpunkt zwischen Münchenbuchsee, dem Bahnhof Bern oder Ihrem Wohnort auswählen.

Die Fahrschule läuft folgendermassen ab:

  1. Vorschulung: Zuerst lernen Sie die Fahrzeugbedienung: Korrektes Anfahren, Bremsen, Lenken und Schalten.
  2. Grundschulung: Fahren auf Ausserortsstrassen, Abbiegen, Blinktechnik, Einspuren, Vortritte, Lichtsignale und Manöver.
  3. Hauptschulung: Fahren auf Einspurstrecken, selbständige Navigation gemäss Wegweisern, Mithalten im Verkehr. Ausserdem üben Sie die Geschwindigkeitsgestaltung, umweltbewusstes Fahren, Lückenbenützung sowie weitere wichtige Themen.
  4. Perfektionsschulung: Festigungsphase von Spurwechselübungen, Autobahnfahren, Zielfahren und eine Vorprüfungsfahrt.

Fahrschule Egli - Prüfung bestanden

4. Schritt: Prüfung

Der Fahrschüler muss auf seiner Prüfungsfahrt beweisen, dass er sein Fahrzeug jederzeit und auch in schwierigen Verkehrssituationen sicher bewegen kann. Durch seine vorausschauende, defensive und umweltschonende Fahrweise muss er sich besonders gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern richtig verhalten.

 

Obligatorische Weiterbildung für Neulenker (WAB)

Nach bestandener Führerprüfung der Kat. A & B wird der Führerschein für die Dauer von 3 Jahren lediglich provisorisch abgegeben. Im ersten Jahr dieser Probezeit haben die Neulenker/innen eine obligatorische Weiterbildung von einem Tag à 7 Stunden zu absolvieren.

Auf den Übungsgeländen in Lyss und Roggwil können Sie ab sofort den hochstehenden Weiterausbildungskurs der 2-Phasenausbildung besuchen und somit einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Weitere Informationen unter Kurse.

Anmeldungen nehme ich gerne telefonisch entgegen 079 300 33 31.


Fahrschule Egli - Anhänger

Optional: Anhänger

Wollen Sie die Anhängerprüfung BE machen oder haben Sie Fragen dazu?
Neu: Mit einem BMW X3 und einem geeigneten Kasten-Anhänger, werden Sie auf die Prüfung vorbereitet.

Sie können auch mit Ihrem eigenen Anhängergespann fahren, vorausgesetzt: die Masse und das Gewicht stimmen.


Weitere Informationen: Anhänger


Lernfahrausweis

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises füllen Sie das Gesuchsformular online aus. Drucken Sie es aus, kleben Sie ein Passfoto auf und unterschreiben Sie es an der richtigen Stelle.
Mit diesem Gesuch gehen Sie mit einer ID oder einem Pass zu einem anerkannten Optiker und lassen einen Sehtest machen, welcher 2 Jahre gültig ist.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuchs müssen Sie noch bei der Einwohnerkontrolle vorbei, um Ihre Personalien überprüfen zu lassen.
Dazu müssen Sie ID oder Pass und die Niederlassungsbewilligung mitnehmen (Ausländische Staatsangehörige noch den Ausländerausweis).
Dem Gesuch ist eine Kopie des Nothelferausweises beizulegen (Gültigkeit 6 Jahre).
Nach der Bestätigung der Identität und Vollständigkeit sendet die Prüfstelle die Unterlagen an das Strassenverkehrsamt (SVA).


Gesuche für Lernfahrausweise werden frühestens acht Wochen vor Erreichen des Mindestalters entgegengenommen.

Sie erhalten dann die Referenznummer, mit der Sie übers Internet die Theorieprüfung der entsprechenden Kategorie selber anmelden können. Die Theorieprüfung kann kurz vor dem erreichten Geburtstag abgelegt werden.

Nach bestandener Basistheorieprüfung erhalten Sie dann den ersehnten Lernfahrausweis.


Gültigkeiten der Lernfahrausweise:

  • 4 Monate für Kategorie A1 und A
    Während dieser Zeit muss der Grundkurs absolviert werden, damit velängert sich der LFAW um 12 Monate.
  • 12 Monate für Unterkat. B1 und Spezialkat. F
  • 24 Monate für alle anderen Kat.



Ist ein Lernfahrausweis abgelaufen, dürfen keine Lernfahrten mehr durchgeführt werden. Eine Verlängerung der erwähnten Fristen ist nicht möglich und es ist auf dem üblichen Gesuchsweg ein neuer zu bestellen.

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden die das 23. Altersjahr vollendet hat, und seit 3 Jahren im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie ist!

Hier können Sie direkt das Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises/Zulassung zur theoretischen Führerprüfung stellen:
Zum Online Formular

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